Alle Kranken- und Pflegekassen
Mitglied beim Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)

Grundpflege

Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, Betten und Lagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation, Hilfe bei Ausscheidungen…

vgl. Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Die erbrachten Module können bei Einstufung in eine Pflegestufe in Höhe des Pflegesachleistungsbetrages direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

* Ab 01.01.2015 bei eingeschränkter Alltagskompetenz

PST 0* = 231 €
PST 1 =  468 €
PST 1* = 689 €
PST 2 = 1144 €
PST 2* = 1298 €
PST 3 = 1612 €
PST 3*= 1612 €
Härtefall = 1995 €
Härtefall* = 1995

Behandlungspflege

Wundversorgung, Katheterwechsel, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, Kompressionsstümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände, Medikamente richten und verabreichen, Injektionen…

Alle Behandlungspflegeleistungen können vom Arzt verordnet werden. Diese Verordnung reichen wir bei der Krankenkasse für Sie ein. Nach Genehmigung der Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Gesetzliche Zuzahlung an die Krankenkasse (vgl. gesetzliche Zuzahlungen)

Hauswirtschaftliche Versorgung

Zubereitung von Mahlzeiten, einkaufen, waschen, bügeln, putzen…

vgl. Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Die erbrachten  Module können bei Einstufung in eine Pflegestufe in Höhe des Pflegesachleistungsbetrages direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden

Leistungen der Pflegekasse (siehe oben bei Grundpflege)

Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldempfänger

Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und versorgen, führen wir die erforderlichen Nachweisbesuche für die Pflegekasse durch.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig

Betreuung demenziell erkrankter Menschen

Die Betreuung demenziell erkrankter Menschen ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann die pflegenden Angehörigen auch bis an den Rand psychischer Erschöpfung führen.

Durch die Reform der Pflegeversicherung wurde der Betreuungsbetrag auf 104 € (monatlich)bzw. 208 € (monatlich) – erhöhter Betrag – angehoben.

Kostenübernahme von der Kasse jährlich 1248 € bis 2496 € auch bei dementiell erkrankten Menschen bei denen noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt.

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Stundenweise Betreuung

Preis auf Anfrage

Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige  und stundenweise Ersatzpflege

damit sie  wieder etwas Zeit für Ihre persönlichen Bedürfnisse (Arzttermin, Kaffeerunde, Theaterbesuch, Tagesausflug…)haben.

vgl. Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung bis zu 1612 € für Verhinderungspflege. Vorheriger Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich.

Falls im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird können hiervo 806 € für Verhinderungspflege verwendet werden.

Somit stehen jährlich bis max. 2481 € für Verhinderungspflege zur Verfügung

Haushaltshilfe

bei Schwangerschaft und Entbindung, bei der Krankenhausbehandlung und Rehabilitation

Die Haushaltshilfe kann vom Arzt verordnet werden. Die Verordnung reichen wir für Sie bei der Krankenkasse ein. Nach Genehmigung der Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Gesetzliche Zuzahlung an die Krankenkasse (vgl. gesetzliche Zuzahlung)

Kostenfreie Serviceleistungen

Hilfsmittelberatung (Krankenbett, Rollstuhl, Badewannenlifter…)

Vermittlung von Hausnotruf und Essen auf Rädern

fachliche Beratung zur Pflege und zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin!

Sie erhalten einen Kostenvoranschlag, der individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ihre Petra Kruse

Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Die Gebühren sind zwischen den Pflegekassen und den Landesverbänden privater Pflegeträger vereinbart mit Wirkung zum 01.03.2016.

Gültig für die Zeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2017

Die Altenpflegeausbildungsausgleichsabgabe hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mit Wirkung zum 01.01.2016 festgelegt

Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b d.h. es stehen hierfür monatlich zusätzlich 104 € zur Verfügung.

Modul Leistungen Fachk. Pflege Fachk. HW Fachk. Betr. ergänz. Kraft
1.
Große Körperpflege
An-, -auskleiden
Transfer aus/ins Bett
Waschen (im Bett oder am Waschbecken oder Duschen) oder Vollbad, Kämmen, ggf. Haarwäsche, Haut-, Mund-, Zahn-, Prothesenpflege (incl. Soor- und Parotitisprophylaxe)  Rasieren
Bett machen / richten
€27,50 €23,56 €23,56 €18,85
2.
Kleine Körperpflege
An-, Auskleiden
Transfer aus/ins Bett Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
Haut-, Mund-, Zahn-, Prothesenpflege (incl. Soor- und Parotitisprophylaxe)
€18,40 €15,81 €15,81 €12,65
3.
Transfer/An-/Auskleiden
An-, Auskleiden
Transfer aus/ins Bett
Bett machen/richten
Nicht neben den Leistungspaketen 1, 2 und 4 abrechenbar, es sei denn bei der Leistungserbringung wird ein erforderlicher Lifter ein-gesetzt oder ist ein Stockwerkswechsel erforderlich.
€9,80 €8,40 €8,40 €6,72
4.
Hilfe bei Ausscheidungen
An-, Auskleiden im Rahmen des Toilettengangs
Hilfe beim Gang zur Toilette.
Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung, Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem, Teilwaschen
Nur Pflegefachkraft:
Pflege bei Katheter-  Stoma- und Kondomurinal-
Versorgung, Entsorgung von  Sekret über Magensonde
€12,20 €11,59 €11,59 €9,27
5.
derzeit nicht Belegt
6.
Lagern
Bett machen, richten
Lagern bzw. Umsetzen, Stabilisieren einer Sitz- oder Liegeposition,
Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
€9,55 €8,20 €8,20 €6,54
7.
Mobilisation
Aktives funktionsgerechtes, assistiertes oder passives Bewegen, Sitz-, Geh- oder Stehübungen.
Gezielte Atemübungen im Sinne der Pneumonieprophylaxe
€9,55 €8,20 €8,20 €6,54
8.
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Aufrichten im Bett bzw. an
den Tisch setzen
Mundgerechtes Portionieren
Zubereitung  und Eingießen eines Warm-
bzw. Kaltgetränkes
€6,60 €5,65 €5,65 €4,50
9.
Umfangreiche Hilfe Nahrungsaufnahme
Aufrichten im Bett bzw. an
den Tisch setzen
Mundgerechtes Portionieren
Zubereitung und Eingießen eines Warm-bzw. Kaltgetränkes
Essen und Trinken geben
Mund-, Prothesenpflege. Falls nach der Nahrungsaufnahme erforderlich
Teilwaschen (Hände, Gesicht), säubern/Wechseln der Kleidung
€23,07 €19,82 €19,82 €15,82
10.
Verabreichung von Sondennahrung
mittels Spritze, Pumpe oder Schwerkraft Überprüfung der Lage der Sonde, Vorrichten der Sondennahrung,  Verabreichung  d. Sondennahrung einschließlich deren Überwachung,  Spülen der Sonde nach Applikation, Reinigung der Gebrauchsgegenstände €11,14
11.
Hilfe b. Verlassen der Wohnung (im Haus)
An, – Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen der Wohnung. (z. B.. zum Besuch einer Tagespflege …)
Begleitung zwischen Wohnung und Haustür.pro angefangene ¼ Stunde
€11,14 €9,57 €11,14 €7,64
12.
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
Vor-, Zubereitung kalte Mahlzeit oder Erwärmen vorbereitete Mahlzeit Anrichte, Tisch decken, Geschirr aufräumen und
Spülen, bezogen auf die Mahlzeit.
€12,98 €12,98 €12,98 €10,11
13.
Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch
Kosten der Zubereitung und Verteilung/Anlieferung Entgelt
€2,90
14.
Zubereitung einer warmen Mahlzeit
Kochen, Anrichten, Tisch decken, Aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit, Reinigen des Arbeitsbereiches €30,30 €30,30 €30,30 €23,60
15.
Einkauf, Besorgungen
Erstellung eines Einkaufs-, Speiseplans, Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen,
Besorg. Apo./Post/Reinig.
Versorgung des Einkaufspro angefangene ¼ Stunde
€11,14 €9,57 €11,14 €7,64
16.
Waschen, Bügeln u. Putzen
Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
Bügeln und Einräumen der Wäsche
Reinigung der Wohnungpro angefangene ¼ Stunde
€11,14 €9,57 €11,14 €7,64
17.
Vollständiges ab-, u.  beziehen eines Bettes
Ab-, und Beziehen des Bettes
Teilwaschen
€5,50 €5,50 €5,50 €4,30
18.
Beheizen
Voraussetzung:
Befeuerung mit Holz, Kohle oder Öl
€8,30 €8,30 €8,30 €6,50
19. Erstbesuch Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs / Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung

je Erstbesuch

€33,88
20. Folgebesuch Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs Anpassung der Pflegeplanung ¼ Stunde

Je Folgebesuch

€18,64
21. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung
z.B. Gespräche auch mit entlastendem, motivierendem und /oder beratendem Charakter
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Maßnahmen zur Kognitiven Aktivierung
z. B. Gedächtnistraining, Biographiearbeit
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Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen
z.B. spezifische Beratung oder fördernde und vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen
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Unterstützung der Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
z.B. Begleitung beim Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Bekannten/ Verwandten,  zum Arzt, zu Behörden
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Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags
z.B. Hilfen zur Gestaltung des Tagesablaufs, Unterstützung bei Hobby und Spiel
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Unterstützung bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht.
z.B. Anwesenheit der Betreuungsperson, Beaufsichtigung/
Beobachtung des/ der Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
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pro angefangene ¼ Stunde
€11,14  €9,57 €11,14 €7,64
Wichtige Information zu Leistungspaket 21: Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung die untrennbar mit der pflegerischen Betreuungsmaßnahme in Verbindung stehen (z.B. Toilettengang, Essen und Trinken, An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) sind Bestandteil des Leistungspakets und können über die Betreuungszeit abgerechnet werden.

Die Leistung „Pflegerische Betreuungsmaßnahme kann z.B. innerhalb einer Wohngemeinschaft als „Pool-Leistung“ angeboten werden.

Für die Leistung Pflegerische Betreuungsmaßnahme gilt folgende besondere Regelung:
Kann in einem Einsatz die bereits begonnene Leistung auf Wunsch des Versicherten nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt werde, kann dieser Einsatz dennoch im vereinbarten Umfang mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Gleiches gilt, wenn der Grund für den Abbruch in der Person des Versicherten liegt.

22. Organisation des Alltags + Haushaltsführung Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten

Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von Dienstleistungen (Fahrdienste, Gartenpflege)

Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.

In Absprache mit dem Pflegebedürftigen kann die Leistung ggf. auch außerhalb der Häuslichkeit erledigt werden.

 €11,14  €9,57 €11,14 €7,64

Quelle:  Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung